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Begriffsklärung: Psychiater, Psychologe, Psychotherapeut???
28. Juni 2020
Psychische Krankheit: Wenn die Seele leidet…
29. Juni 2020
Welche psychotherapeutischen Behandlungsmethoden gibt es?

Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können sich Versicherte derzeit innerhalb einer “Psychotherapeutischen Sprechstunde”, innerhalb einer “Psychotherapeutischen Akutbehandlung” oder einer “Ambulanten Psychotherpie” ambulant psychotherapeutisch behandeln lassen. Diese Begriffe sollen im Folgenden näher erläutert werden.

PSYCHOTHERAPEUTISCHE SPRECHSTUNDE:

Die Psychotherapeutische Sprechstunde dient der Abklärung, ob ein Verdacht auf eine krankheitswertige Störung vorliegt und weitere fachspezifische Hilfen im System der Gesetzlichen Krankenversicherung notwendig sind. Bei Verdacht auf eine seelische Krankheit findet im Rahmen der Sprechstunde eine Orientierende Diagnostische Abklärung statt; bei Patientinnen und Patienten, bei denen von keiner seelischen Krankheit ausgegangen wird, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung nicht.

PSYCHOTHERAPEUTISCHE AKTUBEHANDLUNG:

Bei besonders dringendem Behandlungsbedarf kann eine Psychotherapeutische Akutbehandlung im Umfang von bis zu 12 Behandlungen zu je 50 Minuten Dauer in Frage kommen. Eine Akutbehandlung dient der Krisenintervention und kann – falls erforderlich – in eine Kurzzeitpsychotherapie oder in eine Langzeitpsychotherapie überführt werden. Bereits durchgeführte Therapie-Einheiten der Akutbehandlung werden auf die nachfolgende Psychotherapie angerechnet.

AMBULANTE PSYCHOTHERAPIE:

Ambulante Psychotherapie kann in allen Psychotherapieverfahren als Einzeltherapie, in einer Gruppe oder als Kombination von Einzel – und Gruppenpsychotherapie durchgeführt werden. Die Häufigkeit der Sitzungen kann je nach Verfahren und Behandlungsverlauf variieren und wird individuell von Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut vereinbart. Der Gemeinsame Bundesausschuss (www.g-ba.de) entscheidet, welche psychotherapeutischen Behandlungsverfahren als Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt sind. Diese sind derzeit:

  • Analytische Psychotherapie
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • Verhaltenstherapie
  • Systemische Therapie.

 

Als Psychoanalytikerin biete ich tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie an.


Kontakt

Dipl.-Psych. Vivian Mussgay
Psychologische Psychotherapeutin
Psychoanalytikerin

Fronau 16
92559 Winklarn-Pondorf

Tel. 0 96 76 – 923 96 36
praxis@mussgay.de

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