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Welche psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten gibt es?
28. Juni 2020
Begriffsklärung: Psychiater, Psychologe, Psychotherapeut???

Ein Psychiater hat zunächst Medizin studiert und sich im Anschluss zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie ausbilden lassen. Ein Psychologe hat ein Studium der Psychologie abgeschlossen. Ein Psychotherapeut hat Psychologie oder Medizin studiert und danach eine qualifizierte, mehrjährige Ausbildung absolviert, die ihn zur Psychotherapie berechtigt. Nur Psychotherapeuten dürfen wissenschaftlich anerkannte Therapien wie Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Therapie, Verhaltenstherapie oder systemische Therapie anbieten.  

Was macht ein Psychiater?

Psychiater haben Medizin studiert und im Anschluss daran eine mehrjährige Ausbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie gemacht. Sie befassen sich mit der Entwicklung, dem Verlauf und der Behandlung psychischer Erkrankungen aus medizinischer Sicht. Anders als Psychologen, die sich im Wesentlichen mit dem menschlichen Erleben und Verhalten beschäftigen, stehen bei Psychiatern mehr die körperlichen Aspekte einer Erkrankung im Vordergrund. Dies kann vor allem bei schweren Krankheitsbildern sinnvoll sein, die medikamentös behandelt werden müssen. Dazu zählen zum Beispiel eine Schizophrenie oder eine ausgeprägte schwere Depression. Als Arzt ist ein Psychiater berechtigt, Medikamente zu verschreiben, zum Beispiel Neuroleptika oder Antidepressiva. Psychiater dürfen aber auch psychotherapeutisch tätig sein – häufig kombinieren sie die Psychotherapie mit der Gabe von Medikamenten.

Was macht ein Psychologe?

Psychologen haben den Studiengang Psychologie an einer Hochschule mit dem Diplom oder Master erfolgreich abgeschlossen. Sie setzen sich intensiv mit dem menschlichen Verhalten und Erleben auseinander. Im Gegensatz zum Psychiater beschäftigen sie sich weniger mit dem Körper des Menschen, sondern vorrangig mit seiner Psyche.

Das mögliche Tätigkeitsspektrum von Psychologen ist breit. Sie arbeiten beispielsweise in Beratungsstellen, in der Forschung oder im Personalbereich großer Unternehmen.

Die Bezeichnung “Psychologe” bedeutet keineswegs, dass die Person auch als Psychotherapeut tätig werden darf. Psychotherapie, wie zum Beispiel eine Psychoanalyse, dürfen Psychologen nur dann anbieten, wenn sie eine mehrjährige Zusatzausbildung zum “Psychologischen Psychotherapeuten” abgeschlossen und die dafür nötige Zulassung erworben haben (Approbation).

Psychologen dürfen keine Medikamente verschreiben oder eine körperliche Untersuchung durchführen. Diese Berechtigung hat immer nur ein Arzt.

Was macht ein Psychotherapeut?

Als Psychotherapeuten dürfen sich Personen bezeichnen, die eine psychotherapeutische Ausbildung gemacht haben. Wer diese mindestens drei Jahre dauernde Zusatzqualifikation erworben hat, darf eine qualifizierte Psychotherapie anbieten. Voraussetzung für die Zusatzausbildung ist ein abgeschlossenes Studium der Medizin oder der Psychologie. Eine Approbation und eine Zulassung zur Behandlung von Kassenpatienten kann man in Deutschland derzeit (2021) mit einer Zusatzqualifikation in vier verschiedenen Therapierichtungen erwerben:

  • Psychoanalyse
  • Tiefenpsychologisch fundierte Therapie
  • Verhaltenstherapie
  • Systemische Therapie.

Darüber hinaus gibt es bestimmte medizinische Fachrichtungen , die keine zusätzliche Ausbildung erfordern, sondern direkt zur Psychotherapie qualifizieren. Dazu zählen die Berufsbezeichnungen:

  • Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  • Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
  • Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie.

Zudem gibt es für (Sozial-) Pädagogen die Möglichkeit, eine Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten zu absolvieren.

Je nach Studienrichtung unterscheidet man

  • Ärztliche Psychotherapeuten, also Mediziner mit entsprechender Ausbildung von
  • Psychologischen Psychotherapeuten, also Psychologen mit entsprechender Ausbildung.

Ob ein Ärztlicher oder ein Psychologischer Psychotherapeut die richtige Wahl ist, hängt vom Einzelfall ab. Psychologische Psychotherapeuten beschäftigen sich mit den psychologischen Hintergründen einer Erkrankung und damit, wie Gefühle, Gedanken und Verhaltensweise diese beeinflussen. Ärztliche Psychotherapeuten werden das Beschwerdebild ggf. eher aus medizinischer Sicht beleuchten und können Medikamente verschreiben. Oft arbeiten beide Berufsgruppen Hand in Hand.

Ich selbst bin Psychologische Psychotherapeutin, habe also Psychologie studiert und eine Psychotherapie-Ausbildung in der Fachrichtung “Psychoanalyse” absolviert, der wohl längsten und tiefgründigsten Ausbildung, die jene der Fachrichtung “Tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie” beinhaltet. Als approbierte und niedergelassene Psychologische Psychotherapeutin bin ich (seit dem seit 1999 gültigen Psychotherapeuten-Gesetz) einem Facharzt gleichgestellt. Gesetzlich versicherte Patienten können sich direkt an mich wenden und nach einer Terminvereinbarung mit ihrer Krankenversichertenkarte zu einem Erst-Gespräch kommen – sie benötigen keine Überweisung von einem Arzt. 


Kontakt

Dipl.-Psych. Vivian Mussgay
Psychologische Psychotherapeutin
Psychoanalytikerin

Fronau 16
92559 Winklarn-Pondorf

Tel. 0 96 76 – 923 96 36
praxis@mussgay.de

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